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Die UN-Hilfswerke UNRWA und UNHCR im Vergleich

Weltweit gibt zwei aktive Flüchtlingshilfswerke, die von den Vereinten Nationen betrieben werden:

UNRWA

(United Nations Relief and Works Agency/UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten) und

UNHCR

 (The UN Refugee Agency/Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen).

Beide wurden ungefähr zum gleichen Zeitpunkt gegründet.

Im Folgenden werden ihre Zuständigkeitsbereiche dargelegt und damit aufgezeigt, worin sie sich unterscheiden:

UNRWA (gegründet 1949) fällt in den Zuständigkeitsbereich der UN-Generalversammlung und ist ausschließlich für die ca. 700.000 Palästina-Flüchtlinge verantwortlich.

Alex Feuerherdt und Florian Markl geben in ihrem Buch ‚Vereinte Nationen gegen Israel. Wie die UNO den jüdischen Staat delegitimiert‘ (erschienen im Jahr 2018) detaillierte Einblicke in die Geschichte der UN und ihrer mittlerweile antisemitischen Agenda sowie in die Ereignisse, die zur Gründung UNRWAs führten.

Juden, die aus Teilen des britischen Mandatsgebiets fliehen mussten, weil diese gemäß des UN-Teilungsplans dem arabisch-palästinensischen Staat zugeschrieben wurden, wurden ursprünglich mit in die Personengruppe der Palästina-Flüchtlinge gezählt. Allerdings zeigte sich der der Staat Israel für diese Flüchtlinge verantwortlich.

Die Definition darüber, welche Personengruppe in den Zuständigkeitsbereich von UNRWA fällt, war von Anfang an nicht feststehend geklärt.

Zu Beginn wurden bedürftige Personen versorgt. Die UNRWA-Flüchtlingsdefinition wurde jedoch erweitert.

Auf der UNRWA-Webseite ist nachzulesen, wer nach heutigem Stand als Flüchtling zählt:

Jeder, der „zwischen dem 1. Juni 1946 und dem 15. Mai 1948 in Palästina ansässig war und der sein Haus oder seinen Lebensunterhalt durch die Kriege 1948 oder 1967 verlor“.

Desweiteren sind alle Nachkommen, einschließlich geschiedener Ehepartner und Personen, die eine andere Staatsangehörigkeit haben oder erworben haben, eingeschlossen. Der Flüchtlingsstatus wird automatisch weitervererbt. Selbst wenn ein UNRWA-Flüchtling eine andere Staatsangehörigkeit erhält, so verliert er dadurch nicht seinen Flüchtlingsstatus. Eine Integration ist also weder vorgesehen, noch wird sie anerkannt. Damit ist der immense Anstieg der Zahl von ursprünglichen 700.000 auf 5,7 Mio. (Stand 31. Dezember 2020) zu erklären.

Feuerherdt und Markl zeigen auf, dass sich vor allem die arabischen Staaten weigerten, die Zuständigkeit für die Palästina-Flüchtlinge dem UNHCR zu übertragen.

„Sie fürchteten, dass die arabisch-palästinensischen Flüchtlinge marginalisiert werden, wenn man sie zu allen anderen Flüchtlingen auf der Welt zählt und der Zuständigkeit des UNHCR überlässt. Schließlich sei ihr Leid, anders als das der anderen Flüchtlinge, direkt von den Vereinten Nationen verursacht worden, nämlich durch den Teilungsbeschluss der UN-Generalversammlung vom November 1947.“ (vgl. S. 239 im oben genannten Buch).

Das UNRWA- Mandat beschränkte sich ursprünglich auf drei Jahre. UNRWA sollte den Flüchtlingen bei der Integration helfen und die Wirtschaft in den Aufnahmeländern stärken. Eine Integration war jedoch niemals von den umliegenden arabischen Staaten vorgesehen und wurde entschieden abgelehnt.

Dieses temporär vorgesehene UNRWA-Mandat wird seither verlängert, ohne dass es eine Aussicht auf ein selbstbestimmtes Leben und Integration für die Nachkommen der ursprünglichen Palästina-Flüchtlinge gibt.

UNRWA strebt keine dauerhaften Lösungsvorschläge an.

Finanziert wird UNRWA fast ausschließlich durch Mittel der Geberländer. Nur ein kleiner Anteil kommt aus dem privaten Bereich.

Die Zahl der UNRWA-Flüchtlinge ist im Jahr 2020 auf 5,7 Millionen angestiegen. UNRWA beschäftigt ca. 30.000 Mitarbeiter, von denen über 99% selbst Palästinenser sind und hat ca. 1,4 Mrd. USD zur Verfügung.

UNHCR wurde 1950 gegründet und untersteht dem Hochkommissariat, welches von der UN-Generalversammlung gegründet wurde.

Es ist weltweit für Flüchtlinge (nicht für Palästina-Flüchtlinge), Rückkehrer, Staatenlose, Binnenvertriebene und Asylsuchende zuständig.

https://www.unhcr.org/figures-at-a-glance.html

Folgende Daten sind repräsentativ für das Jahr 2020:

Das Hilfswerk ist derzeit für ca. 74 Mio. Personen zuständig und leistet mit USD 8,7 Mrd. umfangreiche Hilfen im Bereich der Eingliederung der ihr anvertrauten Personengruppen in Aufnahmeländer, mit denen das UNHCR Abkommen trifft.

Ca. 17.000 Mitarbeiter sind bei UNHCR beschäftigt.

Der Flüchtlingsstatus kann in Einzelfällen weitervererbt werden. Ziel der Organisation ist jedoch die rasche Integration in Aufnahmeländer, welche durch zahlreiche Programme und Projekte umgesetzt wird.

Das UNHCR leistet vor allem auch humanitäre Hilfe in Krisensituationen und hilft mit lebenswichtiger Versorgung von Nahrungsmitteln, Unterkünften sowie medizinischer Versorgung aus. Es finanziert sich fast ausschließlich durch freiwillige Zahlungen, Organisationen und Einzelpersonen, größtenteils jedoch durch Mitgliedsstaaten der EU sowie durch NGOs, Unternehmen und Stiftungen.

Das UNHCR setzt alle zur Verfügung stehenden Mittel ein, damit die Schutzsuchenden in umliegende Gesellschaften eingegliedert werden können.

An erster Stelle steht die Hilfestellung, die zu einer dauerhaften Lösung der problematischen Krisensituationen, in denen sich die Personengruppen befinden, führen sollen. Das UNHCR bietet Schutz und dient als Wegbereiter für ein selbstbestimmtes Leben. Wenn die Flüchtlinge eine Staatsangehörigkeit erworben haben, so fällt ihre UNHCR-Versorgung weg.

Fazit

Im Jahr 2020 hatte UNRWA im Vergleich zu UNHCR mehr als doppelt so viel Geld zur Verfügung und eine um das 22-fache stärkere Mitarbeiterstruktur.

UNHCR setzt alle zur Verfügung stehenden Mittel dazu ein, um eine dauerhafte Lösung für Personen zu finden, die in seinem Schutz stehen.

UNRWA verfügt über ein Vielfaches mehr an finanziellen Mitteln und hat einen immens größeren Personalschlüssel.

Statt diese Ressourcen für das Wohl der ihr anvertrauten Personen zu investieren, hält UNRWA die Palästina-Flüchtlinge in desolaten Zuständen, ohne Hilfe und Aussicht auf ein selbstbestimmtes Leben fest.

UNRWA-Geberländer sollten ihre Spenden an Bedingungen knüpfen und somit eine Änderung der UNRWA-Vorgehensweise bewirken. Hierzu geben die Reformpunkte eine konkrete Orientierung.

Obgleich UNRWA von der UN-Generalversammlung gegründet wurde, operiert die UN-Agency unabhängig und ohne Vorstand. UNRWA kann nicht in den UNHCR- Zuständigkeitsbereich integriert werden, jedoch dessen Vorgehensweise übernehmen.

Auch hier haben die Geberländer Einfluss, indem sie diese Forderung sowohl an UNRWA als auch an die UN-Generalversammlung stellen.

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